Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Hanuss Haus- und Gartenservice

Allgemeines

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit unserem Namen versehenen Verträge, Rechnungen, Lieferungen und sonstigen Vereinbarungen. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung oder eines Bestätigungsschreibens, mit den jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, gilt vom Vertragspartner als gebilligt, wenn nicht bei uns innerhalb einer Woche nach Absendung (Poststempel) ein schriftlicher Widerspruch eingeht.
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen in jedem Fall über eventuell gegensätzlichen Bestimmungen des Vertragspartners und gelten auch dann, wenn wir diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit dem Kunden, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr darauf Bezug genommen wird. Sollten einzelne vertragliche Vereinbarungen anders ausgehandelt werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem Kaufvertrag bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

 

Lieferung
Liefertermine, Lieferfristen und Lieferzeiten verstehen sich ab unserem Lager. Evtl. mündlich benannte Lieferfristen und Termine sind für uns und den Kunden unverbindlich, soweit sie nicht durch eine schriftliche Zusage von uns bestätigt wurden.
Für verspätete oder unterbliebene Lieferung, verursacht durch unsere Lieferanten oder höherer Gewalt, sind wir nicht haftbar zu machen. Durch diese ohne eigenes Verschulden eingetretenen Verzögerungen verändern sich die vereinbarten Termine und Fristen mindestens um die Dauer, der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, welcher zwei Wochen nachdem der Kunde benachrichtigt wurde beginnt, sind wir berechtigt, die entsprechenden Lagerkosten in Rechnung stellen.
Transportschäden oder Verluste sind sofort beim Spediteur oder Frachtführer schriftlich anzuzeigen.
Werden dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Zahlung
Die Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 

 

Annahmeverzug, Verzugsschaden

Der Käufer hat die Ware bei Meldung der Versandbereitschaft sofort abzunehmen. Der Käufer gerät spätestens vierzehn Tage nach Meldung der Versandbereitschaft in Schuldnerverzug, wenn er die Ware bis dahin nicht abgenommen hat. Dies gilt nur, soweit der Käufer die Nichtabnahme zu vertreten hat. Die gesetzlichen Regelungen zum Gläubigerverzug bleiben unberührt.

Während des Schuldnerverzuges des Käufers sind wir nach der Setzung einer angemessenen Frist für die Abnahme, ungeachtet weiterer gesetzlicher Ansprüche, berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen.

Wenn wir Schadensersatz statt der Leistung geltend machen, sind wir berechtigt, unbeschadet von der Möglichkeit einen höheren Schaden geltend zu machen, 15% Prozent des Kaufpreises als Entschädigung ohne Nachweis zu fordern.

 

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Kunden übergegangen ist. Ist der Käufer eine juristische Person, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die wir aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes steht uns das Recht auf Besitz des Fahrzeugbriefes und der allgemeinen Betriebserlaubnis zu.
Der Vertragspartner darf die Lieferwaren (sog. Vorbehaltswaren) im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußern, wenn er nicht seine Ansprüche aus der Veräußerung vorher an Dritte abgetreten hat oder diese Ansprüche sonst wie belastet sind. Er tritt uns schon jetzt alle seine Ansprüche aus der Veräußerung in Höhe unserer Forderung zur Sicherung ab. Soweit unsere Ansprüche an der Vorbehaltsware mit Rechten anderer Lieferanten kollidieren, gilt die Abtretung als anteilsmäßig entsprechend unserem Miteigentumsrecht erfolgt. Aufgrund der Vorausabtretung eingehende Zahlungen darf der Vertragspartner zunächst nur für uns gesondert verwahren und nur zur Tilgung unserer Forderung verwenden. 
Zahlungsverzug oder Kreditverfall des Bestellers berechtigen uns, die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen zu verweigern, bis der Besteller seine Zahlungspflicht in dem Umfang erfüllt hat, die dem Wert unserer Forderungen entspricht.

 

Gewährleistung
Die Lieferung der Maschinen erfolgt gemäß den Garantiebedingungen der Hersteller der Maschinen, der Hersteller der Motoren und der Hersteller weiterer Komponenten der Maschinen.
Der Besteller kann Ansprüche wegen eines offensichtlichen Mangels der Ware nur binnen zwei Wochen geltend machen.
Alle Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass uns der Mangel unverzüglich nach Feststellung vor einer Ver- oder Bearbeitung oder Weiterveräußerung schriftlich angezeigt wird.
Bei gebrauchten Gegenständen ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Hat eine Generalinstandsetzung oder -überholung stattgefunden, so leisten wir Gewähr nur für ausgetauschte Teile und nach Maßgabe etwaiger kaufvertraglichen Zusicherungen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Gewährleistungsfall werden wir nach unserer Wahl den vertragsmäßigen Zustand der Ware herstellen oder Ersatz gegen Rückgabe der mangelhaften Ware leisten. Ersetzte Ware wird unser Eigentum. Frachtfreie Rücklieferung ist obligatorisch. Frachtkosten, Versandkosten oder eventuell anfallende Reisekosten sind vom Vertragspartner zu tragen. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche. Die gemachten technischen Angaben, Abbildungen und andere Beschreibungen der Produkte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir Fehler nicht gänzlich ausschließen. Wir behalten uns irrtümliche Angaben vor. Gemachte Angaben beziehen sich auf Angaben der Produkthersteller und sind von diesen zu verantworten. 
Der Kunde ist verantwortlich für die vorgeschriebene Bedienung der Maschine gemäß Betriebsanleitung, die mit der Maschine übermittelt wurde. Die Garantie wird nicht gewährt, wenn die Maschine nicht nach den Vorgaben des Herstellers bedient wird. Schäden, die aus unsachgemäßer Bedienung, Fahrlässigkeit, Unfällen, Feuer, Fehler bei der Arretierung, Befestigung oder Auswechslung von tragenden Teilen, einschließlich aber nicht begrenzt auf Teile wie Messer, Messerambosse, Gurte, Schmieröle, Lager, Filter, Hydraulische Komponenten, lockere Buchsen oder Bolzen resultieren, werden zur Rechtsunwirksamkeit der Garantie erklärt. 
Der Käufer ist verantwortlich und zuständig im Falle dass die Maschine direkt an den Verkäufer geschickt wird und der Verkäufer wird keine Kosten für Transport und sonstige damit in Verbindung stehenden Kosten übernehmen. Das gleiche gilt auch für den Rücktransport der Maschine. Der Verkäufer wird nach seinem Ermessen entscheiden, die Maschine beim Käufer vor Ort zu reparieren oder an dem Ort wo der Verkäufer gewöhnlich seine Maschinen repariert.
Der Verkäufer ist nicht für Ausfälle/Verluste verantwortlich, die der Käufer durch die Nichtverfügbarkeit der Maschine erleidet, während die Maschine repariert wird. Außerdem wird keine Ersatzmaschinen während dieser Zeit zur Verfügung gestellt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle unsere Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, der Sitz unserer Firma in 34393 Grebenstein, Am Wippeteich 5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis mit unserem Vertragspartner, ist das Amtsgericht Kassel. Unsererseits besteht auch die Berechtigung, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

 


Wichtige Information für unsere Kunden und Logistikpartner!

 

Unsere Lagerhalle befindet sich in der

Kelzer Weg

34393 Grebenstein